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Fernstudium Kosten

Welche Kosten fallen typischerweise für ein Fernstudium auf Bachelor an?

Genau wie ein Präsenzstudium ist auch ein Bachelor-Fernstudium mit diversen Aufwendungen verbunden. Die jeweilige Höhe der Kosten richtet sich nach dem gewählten Fach, dem Anbieter, dem Bundesland, in dem die Fernuni ansässig ist, und nicht zuletzt danach, wie schnell das Studium abgeschlossen wird. Die Branchenführer bieten exakte Übersichten zu den Studiengebühren und weisen überdies auf die zu erwartenden Gesamtkosten hin.

Private Fernschulen erweisen sich teilweise als deutlich teuer als staatliche Fernuniversitäten. Beiträge von mehr als 10.000 Euro sind keine Seltenheit. Dafür stellen die privaten Universitäten zum Teil aber auch sämtliche benötigten Materialien inklusive der Fachliteratur zur Verfügung, um die sich die Studierenden bei anderen Anbietern selbst kümmern müssen.

Zu den Grundkosten für das Fernstudium kommen noch Prüfungsgebühren hinzu, die sich ebenfalls je nach Fernhochschule und Studiengang unterscheiden. Private Fernhochschulen verlangen hier in einigen Fällen zusätzlich bis zu mehreren hundert Euro.

Ins Gewicht fallen können darüber hinaus Lernmaterialien, in erster Linie Literatur, spezielle Software, Reisekosten für Seminare und unter Umständen ein moderner PC. Auch Bücher belasten das Budget. Mit Kopien und Fernleihen lassen sich die Kosten zwar dämpfen, dafür nimmt vor allem das Kopieren viel Zeit in Anspruch, die gerade beim berufsbegleitenden Fernstudium oder beim Fernstudieren mit Kind kaum zur Verfügung steht.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten und Fördergelder gibt es?

Ein Bachelor-Fernstudium ist eine Investition, die sich gegebenenfalls später auszahlen wird, sei es durch einen besseren Job oder günstigere Karrierechancen. Wird das Studium neben einem Beruf absolviert, stellt die Eigenfinanzierung meist kein großes Problem dar. Dennoch kann es sich lohnen, Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und gegebenenfalls verfügbaren Ermäßigungen einzuholen.

Finanzierung durch den Arbeitgeber

Ist Ihrem Arbeitgeber daran gelegen, dass Sie den Bachelor-Titel erwerben, beteiligt er sich unter Umständen zumindest teilweise an der Finanzierung des Fernstudiums. Fragen sollten Sie in jedem Fall. Legen Sie ihm die Vorteile dar, die das Unternehmen daraus ziehen kann, und betonen Sie, dass Ihre Arbeit durch das Studium keinesfalls beeinträchtigt sein wird. Notieren Sie sich vor einem Gespräch die Argumente, die für die Unterstützung durch die Firma sprechen, und mögliche Gegenargumente, die Sie entkräften müssen.

Ermäßigungen

Haben Sie bereits vorher beim selben Anbieter einen Lehrgang belegt? Dann können Sie vielleicht von Ermäßigungen und Rabatten profitieren. Vergünstigungen gibt es zum Teil auch für Arbeitslose, Schwerbehinderte und Zivildienstleistende. Eventuell kennen Sie jemanden, der oder die ebenfalls gern ein Fernstudium in Angriff nehmen möchte. Einige Fernuniversitäten gewähren Preisnachlässe, wenn sich mehrere Personen gleichzeitig anmelden. Teilweise winken auch besondere Rabatt-Aktionen wie Sommerstipendien.

BAföG

Möchten Sie Ihr Bachelor-Fernstudium an einer staatlich zugelassenen Hochschule absolvieren, können Sie gegebenenfalls eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Anspruch nehmen. Die eine Hälfte erhalten Sie als Zuschuss, die andere als Darlehen, welches Sie nach Abschluss des Studiums innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzahlen müssen. Bedingung ist jedoch, dass es sich um ein Vollzeitstudium handelt und dass die normalen BAföG-Voraussetzungen erfüllt sind.

Studienkredit

Verschiedene Banken bieten für akademische Studiengänge Studienkredite an. Als wichtigster Kreditgeber gilt die öffentlich-rechtliche KfW Bankengruppe, doch auch Privatbanken wie die Sparkassen oder die Deutsche Bank haben derartige Darlehen zu günstigen Zinssätzen im Angebot. Bei der Inanspruchnahme eines solchen Kredits sollten Sie jedoch bedenken, dass die Rückzahlung eine finanzielle Belastung darstellt. Zudem sind sie gezwungen, Ihr Studium möglichst zügig abzuschließen.

Stipendium

In Deutschland gibt es verschiedene Stiftungen, die Stipendien für engagierte Studenten und Studentinnen zur Verfügung stellen, mit denen sich ein Bachelor-Fernstudium gegebenenfalls komplett decken lässt. Voraussetzung für diese Studienbeihilfe sind beispielsweise eine besondere Begabung, überdurchschnittliche Studienleistungen oder politisches Engagement. Die Bewerbung bei diesen Stiftungen kann sich durchaus lohnen.

Aufstiegsstipendium

Bereits Berufserfahrene, die sich außergewöhnlich motiviert und engagiert zeigen, können möglicherweise ein Aufstiegsstipendium, ein Sonderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), in Anspruch nehmen. Förderfähig ist ein erstes Hochschulstudium, unabhängig davon, ob es sich um einen Präsenz- oder einen Fernstudiengang handelt. Voraussetzungen sind eine besonders erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens 1,9 bzw. 87 Punkte) und nicht weniger als zwei Jahre Berufserfahrung. Bei einem schon aufgenommenen Studium darf das zweite Fachsemester zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beendet sein. Alternativ kann das Unternehmen, in dem Sie beschäftigt sind, einen begründeten Vorschlag abgeben.

Weiterbildungsstipendium

Neben Weiterbildungen zum Techniker, zur Handwerksmeisterin oder zum Fachwirt sowie fachübergreifenden Weiterbildungen wie Sprach- und EDV-Kursen ist auch ein berufsbegleitendes Studium über ein Weiterbildungsstipendium förderbar. Die Berufsabschlussprüfung sollte hierzu mit mindestens 87 Punkten bestanden worden sein. Darüber hinaus ist eine Platzierung unter den ersten Dreien bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag der Berufsschule oder des Arbeitgebers erforderlich. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Bewerbung berufstätig oder als arbeitssuchend gemeldet sein.

Studienkosten steuerlich geltend machen

Hierbei geht es zwar um keine direkte Studienfinanzierung, doch alle, die berufsbegleitend studieren, können die Aufwendungen dafür als Werbungskosten (Arbeitnehmer) bzw. Betriebsausgaben (Selbstständige) von der Steuer abziehen. Voraussetzung für die unbegrenzte Absetzbarkeit ist, dass das Studium konkretes Berufswissen vermittelt und dass ihm eine berufliche Ausbildung vorangegangen ist.

Handelt es sich hingegen um ein Erststudium, können die Studienkosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese Einschränkung für Erststudierende ist jedoch momentan umstritten. Daher empfehlen Steuerexperten, die Kosten grundsätzlich bei der Steuererklärung anzugeben, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten.